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Planung der Generalversammlung mit dem muncca Aktienregister

Eine Aktiengesellschaft ist verpflichtet, spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung unter Angabe aller Traktanden und Anträge diese durch den Verwaltungsrat einzuberufen (Art. 699, 700 OR). In der Einladung sind die Verhandlungsgegenstände, sowie die Anträge des Verwaltungsrats und der Aktionäre bekannt zu geben.

Das muncca Aktienregister unterstützt Sie bei der Planung der Generalversammlung.

Transaktionsfreigabe durch den Verwaltungsrat

Im muncca Aktienregister können die Verwaltungsratsmitglieder erfasst werden und diese erhalten bei Bedarf auch ein Login zum Aktienregister zur Transaktionsfreigabe. Dies vereinfacht die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat und stellt eine nachvollziehbare Dokumentation der Transaktionsfreigaben sicher.

Verwaltungsrat im muncca Aktienregister

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Bei der Übertragung von Aktien kann eine Transaktionsfreigabe durch den Verwaltungsrat eingefordert werden. Mit einem persönlichen Login der Verwaltungsratsmitglieder können diese den entsprechenden Transaktionen zustimmen oder die Transaktionen ablehnen.

Transaktionsfreigabe durch Verwaltungsratsmitglieder im muncca Aktienregister

Individueller Depotauszug im muncca Aktienregister

Der Depotauszug im muncca Aktienregister kann für jedes Aktienregister individuell gestaltet werden.

Individualisieren Sie die Ausrichtung der Adresse, den Betreff oder den Text pro Aktienregister für Ihre Aktionäre. Per Knopfdruck können Sie anschliessend den Depotauszug generieren.

Verzeichnis über wirtschaftlich berechtigte Personen

In dem folgenden Beitrag wird aufgezeigt, wann Sie ein Verzeichnis über wirtschaftlich berechtigte Personen ergänzend zum Aktienregister führen sollten und wie die wirtschaftlich berechtigten Personen identifiziert werden können.

Für Inhaber- und Namensaktien, sowie Partizipationsscheine einer nicht börsenkotierten Gesellschaft besteht eine Meldepflicht für wirtschaftlich berechtigte Personen (Art. 797i und Art 697j OR)[1][2]. Zur Meldung verpflichtet ist der Erwerb des Vollrechts oder Nutzniessung und das Erreichen oder überschreiten von 25% des Kapitels oder der Stimmen.

Beispiel Meldepflicht: Erreichen oder überschreiten von 25% des Kapitals oder der Stimmen

Die wirtschaftlich berechtigte Person kann nur eine natürliche Person sein. Diese muss mit Vor- und Nachnamen, sowie Adresse innert Monatsfrist gemeldet werden. Der Aktionär ist verpflichtet jede Änderung der Gesellschaft zu melden. Die Meldepflicht betrifft immer den direkten Aktionär. Ausgenommen von dieser Regelung sind Genussscheine. Börsenkotierte Gesellschaften sind nicht zwingend meldepflichtige Titel.

Nutzen Sie den Fragekatalog des muncca Aktienregisters nach dem Prüfschema von Vischer & Galli (2016) um die wirtschaftlich berechtigte Person zu eruiiieren [3].

Das muncca Aktienregister unterstützt diesen Prozess mit einem Verzeichnis über wirtschaftlich berechtigte Personen.

Quellen

[1] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a697i
[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a697j
[3] Vischer, M., & Galli, D. (2016). Wer ist die wirtschaftlich berechtigte Person gemäss Art . 697 j OR ? TREUHAND Kompakt.

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