Verzeichnis über wirtschaftlich berechtigte Personen

In dem folgenden Beitrag wird aufgezeigt, wann Sie ein Verzeichnis über wirtschaftlich berechtigte Personen ergänzend zum Aktienregister führen sollten und wie die wirtschaftlich berechtigten Personen identifiziert werden können.

Für Inhaber- und Namensaktien, sowie Partizipationsscheine einer nicht börsenkotierten Gesellschaft besteht eine Meldepflicht für wirtschaftlich berechtigte Personen (Art. 797i und Art 697j OR)[1][2]. Zur Meldung verpflichtet ist der Erwerb des Vollrechts oder Nutzniessung und das Erreichen oder überschreiten von 25% des Kapitels oder der Stimmen.

Beispiel Meldepflicht: Erreichen oder überschreiten von 25% des Kapitals oder der Stimmen

Die wirtschaftlich berechtigte Person kann nur eine natürliche Person sein. Diese muss mit Vor- und Nachnamen, sowie Adresse innert Monatsfrist gemeldet werden. Der Aktionär ist verpflichtet jede Änderung der Gesellschaft zu melden. Die Meldepflicht betrifft immer den direkten Aktionär. Ausgenommen von dieser Regelung sind Genussscheine. Börsenkotierte Gesellschaften sind nicht zwingend meldepflichtige Titel.

Nutzen Sie den Fragekatalog des muncca Aktienregisters nach dem Prüfschema von Vischer & Galli (2016) um die wirtschaftlich berechtigte Person zu eruiiieren [3].

Das muncca Aktienregister unterstützt diesen Prozess mit einem Verzeichnis über wirtschaftlich berechtigte Personen.

Quellen

[1] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a697i
[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a697j
[3] Vischer, M., & Galli, D. (2016). Wer ist die wirtschaftlich berechtigte Person gemäss Art . 697 j OR ? TREUHAND Kompakt.

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